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Deutscher Notdienstanzeiger

Dietmar Isbaner
Wittelsbacherallee 1
60316 Frankfurt / Main

Telefon  069 90431965
Telesammelfax 0321 - 21 27 47 56


E-Mail: webmaster@notdienstanzeiger.de
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Wiedergabe von Wappen
Hoheitsrechtezeichen
Wappen, Stadtwappen,Gemeinde-, Landkreis-, Landeswappen aus Deutschland
stellen  das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar.  Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen  gemeinfrei .
Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem  urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre  Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen  Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die im  Internetangebot abgebildeten Wappen oder Flaggen werden zitiert, haben  lehrenden Charakter für Verbraucher und dienen durch anklicken zum  auffinden von Internetangeboten der betreffenden Städte, Gemeinden und  Landkreise.  
 
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Vermittlungsdienst - Schutz vor "schwarze Schafe"
Definition  "schwarze Schafe": "Schwarze Schafe sind bundesweit tätige  Schädlingsbekämpfung - Unternehmen oder Personen, die in Telefon- oder  Branchen- oder Adressbücher in gedruckter oder elektronischer Form, in  Fernsprech-, bzw Telefonauskunfteien, in Zeitschriften, Katalogen oder  im Internet durch weglassen oder hinzufügen von Namens- oder  Adressbestandteilen bei Verbrauchern den Anschein der Ortsansässigkeit  hervorrufen ohne tatsächlich Ortsansässig zu sein!"
Die  Deutsche Notdienstauskunft vermittelt telefonisch ausschließlich  Unternehmen die bei den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Tätigkeit als  Schädlingsbekämpfungsdienst ordnungsgemäß angezeigt und zur Ausübung  berechtigt sind und in öffentlich zugänglichen Medien nicht der Vorwurf  oder der Verdacht sittenwidriger Geschäfte ( z.B. Wucher) besteht. Vor  Aufnahme in den Vermittlungsdienst wurden diese Kriterien überprüft.  Gleichzeitig wurde von den an der Vermittlung teilnehmenden Unternehmen  mit Unterschrift sinngemäß bestätigt, an der angegebenen Adresse  ortsannsässig zu sein, ein in der entsprechenden Region übliches  Preis/Leistungsverhältnis zu pflegen sowie kein rechtswidriges  Werbeverhalten auszuüben und für die ausgeübte Tätigkeit berechtigt zu  sein.
Verzeichniseinträge
Vor Aufnahme in das Verzeichnis des Deutschen Notdienstanzeiger für Schädlingsbekämpfung hat sich der Redaktionsdienst über die Ortsansässigkeit der jeweiligen Unternehmen und über ihr Werbeverhalten erkundigt sowie in öffentlich zugänglichen Medien Nachschau gehalten ob eventuell  der Vorwurf oder der Verdacht auf sittenwidriger Geschäfte ( Wucher) besteht. Konnte der Redaktionsdienst kein gravierendes Fehlverhalten feststellen kann das Unternehmen im Verzeichnis aufgenommen werden.
Vollständigkeit: Der Deutsche Notdienstanzeiger erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller existierenden Schädlingsbekämpfungsunternehmen.

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